Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (degintu.dguv.de).

 

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen geprüft.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, das Portal DEGINTU in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei oder nur barrierearm.
  • Videos auf degintu.dguv.de sind zum Teil untertitelt. Die Videos liegen ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

 

Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

  • Die Informationen zu den wesentlichen Inhalten des Portals sind noch nicht in Leichter Sprache und noch nicht in Gebärdensprache verfügbar.
  • Die Hinweise zur Navigation des Portals sind noch nicht in Leichter Sprache und noch nicht in Gebärdensprache verfügbar.
  • Die Erläuterung wesentlicher Inhalte dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache und noch nicht in Gebärdensprache verfügbar.

 

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt und zuletzt am 08.11.2021 aktualisiert.

 

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: feedback-barrierefreiheit@rend.de

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.